BEGRIFF #85

Abstrakte Gefahr

Eine Gefahrenlage, die typischerweise nach allgemeiner Erfahrung mit bestimmten Verhaltensweisen oder Zuständen verbunden wird, ohne dass im Einzelfall schon ein Schaden unmittelbar bevorsteht. Der Begriff ermöglicht Regeln im Vorfeld konkreter Ereignisse. Seine Abstraktion vergrößert zugleich den Abstand zwischen tatsächlichem Verhalten und staatlichem Eingriff: Kontrolliert wird eine angenommene Typik.

Noch so ein Begriff