BEGRIFF #34
Allgemeine Verkehrskontrolle
Eine alltägliche Formel für das polizeiliche Anhalten und Prüfen im Straßenverkehr, auch ohne konkreten Verkehrsverstoß. „Allgemein“ vermittelt Normalität und geringe Eingriffstiefe. Für die kontrollierte Person bedeutet es dennoch, Fahrt und Zeitplan aufzugeben, Dokumente vorzulegen und Anweisungen zu folgen. Die routinierte Bezeichnung macht dieses Machtgefälle nahezu unsichtbar.