BEGRIFF #59
Ausnüchterungsgewahrsam
Freiheitsentzug mit der Begründung, eine stark alkoholisierte Person oder andere Menschen vor Gefahren zu schützen. Der Begriff klingt nach einem beinahe medizinischen Aufenthalt, vollzogen wird er jedoch durch Polizei und verschlossene Türen. Für Betroffene können Desorientierung, Kontrollverlust und gesundheitliche Risiken hinzukommen. „Ausnüchterung“ benennt den Zustand, nicht die Härte des Mittels.