BEGRIFF #72
Beschlagnahme
Die zwangsweise Sicherung eines Gegenstands gegen den Willen oder ohne freiwillige Herausgabe des Betroffenen, je nach Rechtsgebiet unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Fachwort selbst verschleiert wenig. Seine Härte zeigt sich erst im Vollzug: Telefon, Computer, Unterlagen oder andere persönliche Sachen sind plötzlich nicht mehr verfügbar. Aus Alltagsgegenständen werden staatlich kontrollierte Beweis- oder Sicherungsobjekte.