BEGRIFF #68

Betretungsverbot

Die Anordnung, bestimmte Räume oder Flächen nicht zu betreten. Der nüchterne Begriff zeichnet lediglich eine unsichtbare Grenze, deren Überschreitung weitere Maßnahmen auslösen kann. Für Betroffene kann sie den Zugang zur Wohnung, zu Veranstaltungen oder öffentlichen Orten beschneiden. Staatliche Macht erscheint hier als einfache Ortsangabe: Du darfst nicht hinein.

Noch so ein Begriff