BEGRIFF #29
Gefährder
Eine behördliche Bezeichnung für Menschen, bei denen Tatsachen die Annahme tragen sollen, dass sie künftig politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. „Gefährder“ ist kein eigener Straftatbestand. Das Substantiv macht aus einer Prognose dennoch eine Identität. Unsicherheit und Bewertungsgrundlage verschwinden hinter einem Etikett, an das Überwachung, Ansprache und weitere präventive Eingriffe anknüpfen können.