BEGRIFF #81

Gefährderrelevante Person

Eine behördliche Kategorie für Personen, die im Zusammenhang mit einem als gefährlich bewerteten Menschen oder Sachverhalt als relevant eingestuft werden. Schon die Wortkonstruktion zeigt die Reichweite: Nicht eine eigene Tat, sondern zugeschriebene „Gefährderrelevanz“ reicht für besondere Aufmerksamkeit. Damit können Beziehungen und Kontakte selbst zum Anlass von Datenerhebung und Beobachtung werden. Verdacht wandert durch soziale Nähe.

Noch so ein Begriff