BEGRIFF #81
Gefährderrelevante Person
Eine behördliche Kategorie für Personen, die im Zusammenhang mit einem als gefährlich bewerteten Menschen oder Sachverhalt als relevant eingestuft werden. Schon die Wortkonstruktion zeigt die Reichweite: Nicht eine eigene Tat, sondern zugeschriebene „Gefährderrelevanz“ reicht für besondere Aufmerksamkeit. Damit können Beziehungen und Kontakte selbst zum Anlass von Datenerhebung und Beobachtung werden. Verdacht wandert durch soziale Nähe.