BEGRIFF #53
Gefährdungssachverhalt
Eine bürokratische Verdichtung für Umstände, aus denen eine Behörde eine mögliche Gefahr ableitet. Der Begriff lässt die Bewertung wie einen bereits vorhandenen Sachverhalt erscheinen. Aus einzelnen Beobachtungen, Hinweisen oder Annahmen entsteht so eine kompakte Aktenwirklichkeit, die weitere Maßnahmen tragen kann, während Unsicherheiten und alternative Deutungen sprachlich an den Rand rücken.