BEGRIFF #4

Gefahrenabwehr

Ein Sammelbegriff, mit dem staatliche Eingriffe als notwendiger Schutz vor einer Gefahr gerahmt werden. Dahinter können Kontrollen, Platzverweise, Durchsuchungen, Gewahrsam oder körperlicher Zwang stehen. Weil schon die angenommene Gefahr die Maßnahme sprachlich rechtfertigt, gerät leicht aus dem Blick, wer entscheidet, was überhaupt als gefährlich gilt. Wo diese Macht großzügig oder selektiv ausgeübt wird, kann aus „Gefahrenabwehr“ sehr schnell ein amtlicher Name für Willkür werden.

Noch so ein Begriff