BEGRIFF #89

Gefahrenverdacht

Eine Lage, in der Hinweise auf eine Gefahr bestehen, die Tatsachen aber noch nicht ausreichend geklärt sind. Der Begriff macht Unsicherheit ausdrücklich, kann dennoch Ermittlungs- oder Sicherungsmaßnahmen auslösen. Für Betroffene entsteht damit ein eigentümliches Verhältnis: Nicht eine festgestellte Gefahr, sondern der Verdacht auf sie begründet bereits staatliche Aufmerksamkeit und mögliche Eingriffe.

Noch so ein Begriff