BEGRIFF #58

Gewahrsamsfähigkeit

Die Einschätzung, ob der gesundheitliche Zustand einer Person eine Unterbringung im Polizeigewahrsam zulässt. Schon das Wort dreht die Perspektive um: Nicht der Gewahrsam muss für diesen Menschen sicher sein, sondern der Mensch soll „gewahrsamsfähig“ sein. Medizinische Verletzlichkeit wird damit zur Vollzugskategorie. Gerade deshalb dürfen Beobachtung, Versorgung und Risiken nicht hinter einem knappen Prüfergebnis verschwinden.

Noch so ein Begriff