BEGRIFF #14
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
Eine gesetzliche Sammelbezeichnung für Mittel, mit denen körperlicher Zwang verstärkt oder durchgesetzt wird, etwa Fesseln, Diensthunde, Wasserwerfer oder andere je nach Polizeirecht zugelassene Mittel. „Hilfsmittel“ klingt nach Unterstützung und Technik. Für die betroffene Person bedeutet ihr Einsatz zusätzliche Kontrolle und gegebenenfalls Schmerz oder Verletzungsgefahr. Schon die Kategorie übernimmt konsequent die Perspektive der handelnden Institution.