BEGRIFF #57

Ingewahrsamnahme

Die substantivierte Behördenformel dafür, einen Menschen festzuhalten und an einen Ort zu bringen, den er nicht verlassen darf. Sie macht aus dem Entzug persönlicher Freiheit einen Verwaltungsakt mit sauberem Anfang. Angst, Ungewissheit und Abhängigkeit von polizeilichen Entscheidungen kommen darin nicht vor. Der Vollzug erscheint geordnet, die eingeschlossene Person grammatisch passiv.

Noch so ein Begriff