BEGRIFF #100

Keine besonderen Vorkommnisse

Eine routinierte Abschlussformel für einen Verlauf ohne aus Sicht der meldenden Behörde berichtenswerte Ereignisse. Was als „besonders“ zählt, bestimmt dieselbe Institution, die den Einsatz beschreibt. Kontrollen, Wartezeiten, Fesselungen oder andere Routineeingriffe können damit aus der Bilanz verschwinden. Die Aussage bedeutet nicht, dass nichts geschah, sondern dass das Geschehene innerhalb der polizeilichen Normalität blieb.

Noch so ein Begriff