BEGRIFF #35

Personenfeststellung

Eine polizeiliche Bezeichnung für die Klärung, wer eine Person amtlich ist. Hinter dem sachlichen Ergebnis können Befragung, Datenabgleich, Fingerabdrücke oder weitere Identifizierungsmaßnahmen stehen. „Festgestellt“ wird eine Identität, doch der Weg dorthin kann tief in die Selbstbestimmung eingreifen. Der Begriff macht aus dem Menschen einen zu klärenden Datensatz und aus Kontrolle einen Erkenntnisvorgang.

Noch so ein Begriff