BEGRIFF #54

Präventivgewahrsam

Freiheitsentzug, der keine bereits begangene Tat bestraft, sondern eine erwartete Handlung verhindern soll. „Präventiv“ liefert den Zweck gleich mit, „Gewahrsam“ klingt erheblich sauberer als Einsperren. Für die betroffene Person wird eine Prognose körperlich real: Eine Tür bleibt verschlossen, obwohl das Ereignis, das damit verhindert werden soll, noch gar nicht stattgefunden hat.

Noch so ein Begriff