BEGRIFF #84
Putativgefahr
Eine Gefahr, die ein handelnder Beamter irrtümlich annimmt, obwohl die Tatsachen bei pflichtgemäßer Bewertung keine entsprechende Gefahrenlage tragen. Das gelehrte Wort schafft Distanz zu einem sehr einfachen Machtproblem: Ein staatlicher Eingriff kann auf einer falschen Vorstellung beruhen. Für Betroffene bleibt die Maßnahme real, auch wenn ihr Anlass später nur noch als behördlicher Irrtum kategorisiert wird.