BEGRIFF #84

Putativgefahr

Eine Gefahr, die ein handelnder Beamter irrtümlich annimmt, obwohl die Tatsachen bei pflichtgemäßer Bewertung keine entsprechende Gefahrenlage tragen. Das gelehrte Wort schafft Distanz zu einem sehr einfachen Machtproblem: Ein staatlicher Eingriff kann auf einer falschen Vorstellung beruhen. Für Betroffene bleibt die Maßnahme real, auch wenn ihr Anlass später nur noch als behördlicher Irrtum kategorisiert wird.

Noch so ein Begriff