BEGRIFF #56

Schutzgewahrsam

Eine bis heute verwendete Bezeichnung für Gewahrsam, der eine Person vor einer erheblichen Gefahr für sich selbst schützen soll. Das Wort verbindet Freiheitsentzug mit Fürsorge und trägt zugleich eine historisch extrem belastete Vergangenheit. Auch wenn der heutige Rechtszweck ein anderer ist, bleibt die sprachliche Spannung bestehen: Schutz wird hier durch Einsperren organisiert.

Noch so ein Begriff