BEGRIFF #71

Sicherstellung

Die Begründung staatlicher Verfügungsgewalt über eine Sache, etwa zur Gefahrenabwehr. „Sicherstellung“ setzt den behördlichen Zweck sprachlich ins Positive: Etwas wird gesichert. Für den Eigentümer oder Besitzer bedeutet dieselbe Handlung zunächst, einen Gegenstand nicht mehr nutzen oder mitnehmen zu können. Der Begriff benennt das Ziel der Institution deutlich besser als den Verlust an Verfügungsmacht auf der anderen Seite.

Noch so ein Begriff