BEGRIFF #88
Störung der öffentlichen Ordnung
Ein offener gefahrenabwehrrechtlicher Begriff für Verstöße gegen ungeschriebene Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden Vorstellungen als Voraussetzung eines geordneten Zusammenlebens gelten soll. Genau darin liegt seine politische Sprengkraft: Was als unerlässlich und ordentlich gilt, ist gesellschaftlich wandelbar. Eine solche Formel kann abweichendes oder unbequemes Verhalten in eine staatlich durchsetzbare Ordnungskategorie verschieben.