BEGRIFF #87
Störung der öffentlichen Sicherheit
Eine zentrale gefahrenabwehrrechtliche Formel für die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, individueller Rechte und bestimmter staatlicher Güter. Das klingt nach einem einheitlichen öffentlichen Interesse, bündelt aber sehr unterschiedliche Konflikte. Wer als Störung dieser „Sicherheit“ eingeordnet wird, steht sprachlich bereits auf der Seite des Problems. Die konkrete Auseinandersetzung verschwindet hinter einer großen Ordnungskategorie.