BEGRIFF #77
Tatverdächtiger
Eine Person, gegen die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ein Verdacht besteht. Der Begriff ist ausdrücklich keine Verurteilung. In Polizeimeldungen und Medien kann das grammatische Etikett trotzdem haften bleiben, während Stärke und Grundlage des Verdachts meist unsichtbar sind. So steht die rechtsstaatlich gemeinte Vorläufigkeit des Verdachts neben einer öffentlichen Sprache, die aus dem Tatverdächtigen schnell beinahe den Täter macht.