BEGRIFF #1
Unmittelbarer Zwang
Ein Verwaltungsbegriff für staatliche Gewalt gegen Menschen. Gemeint sein kann, jemanden festzuhalten, zu Boden zu bringen, zu fesseln, zu schlagen, mit Reizstoff zu besprühen oder Waffen einzusetzen. Die Formulierung räumt das Geschehen sprachlich auf: Aus körperlicher Gewalt wird ein Einsatzmittel, aus Schmerz und Verletzung eine zulässige Maßnahme. Die Sprache bleibt sauber, auch wenn der Körper des Betroffenen es nicht tut.