BEGRIFF #61
Vorläufige Festnahme
Eine Festnahme ohne vorherigen richterlichen Beschluss unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen. „Vorläufig“ beschreibt ihre zeitliche und rechtliche Stellung, kann den Eingriff aber kleiner klingen lassen, als er erlebt wird. Der betroffene Mensch verliert sofort seine Bewegungsfreiheit und Kontrolle über den weiteren Ablauf. Vorläufig ist die Entscheidung, nicht der bereits vollzogene Freiheitsentzug.