BEGRIFF #69
Wohnungsverweisung
Die polizeiliche Anordnung, eine Wohnung zu verlassen und vorübergehend nicht zurückzukehren, insbesondere als Schutzmaßnahme bei häuslicher Gewalt. Hier trägt der nüchterne Begriff tatsächlich einen klaren Schutzzweck. Trotzdem bleibt es ein erheblicher Eingriff in Wohn- und Bewegungsfreiheit. Polizei-Sprech muss daraus keinen Euphemismus erfinden: Interessant ist die Macht, mit der eine Behörde unmittelbar über Zugang zum eigenen Zuhause entscheidet.