Alle Begriffe
- Abstrakte GefahrEine Gefahrenlage, die typischerweise nach allgemeiner Erfahrung mit bestimmten Verhaltensweisen oder Zuständen verbunden wird, ohne dass im Einzelfall schon ein Schaden unmittelbar bevorsteht. Der Begriff ermöglicht Regeln im Vorfeld konkreter Ereignisse. Seine Abstraktion vergrößert zugleich den Abstand zwischen tatsächlichem Verhalten und staatlichem Eingriff: Kontrolliert wird eine angenommene Typik.
- Allgemeine VerkehrskontrolleEine alltägliche Formel für das polizeiliche Anhalten und Prüfen im Straßenverkehr, auch ohne konkreten Verkehrsverstoß. „Allgemein“ vermittelt Normalität und geringe Eingriffstiefe. Für die kontrollierte Person bedeutet es dennoch, Fahrt und Zeitplan aufzugeben, Dokumente vorzulegen und Anweisungen zu folgen. Die routinierte Bezeichnung macht dieses Machtgefälle nahezu unsichtbar.
- AnscheinsgefahrEine Lage, die aus damaliger Sicht objektiv wie eine Gefahr erscheint, obwohl sich später keine tatsächliche Gefahr bestätigt. Der Fachbegriff erklärt eine wichtige Entscheidungssituation, zeigt aber zugleich ihre Machtwirkung: Ein plausibler Anschein kann reale Eingriffe gegen Menschen auslösen. Der Irrtum wird nachträglich kategorisiert; seine Folgen waren für Betroffene bereits vollständig wirklich.
- AufenthaltsverbotDas Verbot, einen bestimmten Bereich für eine festgelegte Zeit zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Die abstrakte Ortsregel kann Alltag, Arbeit, soziale Kontakte oder politischen Protest konkret beschneiden. Weil der Begriff nur Gebiet und Aufenthalt nennt, bleibt leicht unsichtbar, wie umfassend ein kartierter Ausschnitt der Stadt für einzelne Menschen gesperrt wird.
- AusnüchterungsgewahrsamFreiheitsentzug mit der Begründung, eine stark alkoholisierte Person oder andere Menschen vor Gefahren zu schützen. Der Begriff klingt nach einem beinahe medizinischen Aufenthalt, vollzogen wird er jedoch durch Polizei und verschlossene Türen. Für Betroffene können Desorientierung, Kontrollverlust und gesundheitliche Risiken hinzukommen. „Ausnüchterung“ benennt den Zustand, nicht die Härte des Mittels.
- Automatisierte KennzeichenerfassungEin Verfahren, bei dem Fahrzeugkennzeichen maschinell gelesen und mit Datenbeständen abgeglichen werden. Die Bezeichnung klingt nach effizienter Technik. Tatsächlich passiert jedes erfasste Fahrzeug zunächst ein staatliches Prüfraster, häufig ohne individuellen Anlass. Auch wenn nicht relevante Datensätze wieder gelöscht werden, macht die Methode Bewegungen in einem öffentlichen Raum für einen Moment automatisiert kontrollierbar.
- BeschlagnahmeDie zwangsweise Sicherung eines Gegenstands gegen den Willen oder ohne freiwillige Herausgabe des Betroffenen, je nach Rechtsgebiet unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Fachwort selbst verschleiert wenig. Seine Härte zeigt sich erst im Vollzug: Telefon, Computer, Unterlagen oder andere persönliche Sachen sind plötzlich nicht mehr verfügbar. Aus Alltagsgegenständen werden staatlich kontrollierte Beweis- oder Sicherungsobjekte.
- BestandsdatenauskunftEin bürokratischer Begriff für die Abfrage, welcher Person ein Telekommunikationsanschluss oder Nutzerkonto zugeordnet ist. „Bestand“ lässt persönliche Zuordnung wie Lagerverwaltung klingen. Die Maßnahme kann digitale Spuren mit einer Identität verbinden und damit weitere Ermittlungen ermöglichen. Wie tief dieser Schritt in Anonymität und Privatsphäre eingreift, verrät die harmlose Auskunftsformel nicht.