Alle Begriffe
- SchusswaffengebrauchDie verwaltungsförmige Bezeichnung dafür, dass Polizeikräfte mit einer Schusswaffe schießen. „Gebrauch“ klingt nach sachgemäßer Verwendung eines Werkzeugs und hält die mögliche Tötung oder schwere Verletzung auf Abstand. Der Begriff ist als Fachwort eindeutig, aber genau darin liegt seine Kälte: Eine der äußersten Formen staatlicher Gewalt wird zum protokollierbaren Vorgang.
- SchutzgewahrsamEine bis heute verwendete Bezeichnung für Gewahrsam, der eine Person vor einer erheblichen Gefahr für sich selbst schützen soll. Das Wort verbindet Freiheitsentzug mit Fürsorge und trägt zugleich eine historisch extrem belastete Vergangenheit. Auch wenn der heutige Rechtszweck ein anderer ist, bleibt die sprachliche Spannung bestehen: Schutz wird hier durch Einsperren organisiert.
- SicherstellungDie Begründung staatlicher Verfügungsgewalt über eine Sache, etwa zur Gefahrenabwehr. „Sicherstellung“ setzt den behördlichen Zweck sprachlich ins Positive: Etwas wird gesichert. Für den Eigentümer oder Besitzer bedeutet dieselbe Handlung zunächst, einen Gegenstand nicht mehr nutzen oder mitnehmen zu können. Der Begriff benennt das Ziel der Institution deutlich besser als den Verlust an Verfügungsmacht auf der anderen Seite.
- SistierungEin Fachwort für das Mitnehmen einer Person zur Dienststelle, typischerweise weil ihre Identität vor Ort nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. „Sistierung“ schafft maximale Distanz zum Erleben: Jemand muss mitkommen und kann den Weg nicht selbst bestimmen. Eine konkrete Freiheitsbeschränkung verschwindet hinter einem Wort, das fast nach Unterbrechung eines Verwaltungsvorgangs klingt.
- Stille SMSEine unsichtbare Nachricht, die auf einem Mobiltelefon keine Anzeige auslöst, aber technische Daten zur Ortung erzeugen kann. Der fast freundliche Begriff betont Lautlosigkeit statt Überwachung. Still bleibt die Maßnahme vor allem für die betroffene Person: Ihr Gerät liefert Standortspuren, während sie weder eine Nachricht sieht noch den staatlichen Zugriff bemerkt.
- StörerEine polizei- und ordnungsrechtliche Kategorie für Personen, denen die Verursachung einer Gefahr zugerechnet wird. Außerhalb des Fachrechts klingt „Störer“ zugleich wie eine Bewertung des Menschen selbst. Aus einer rechtlichen Adressatenrolle wird schnell ein Etikett: Wer so bezeichnet wird, erscheint bereits als das Problem, während Anlass, Verantwortlichkeit und Reichweite des staatlichen Eingriffs sprachlich nach hinten rücken.
- Störung der öffentlichen OrdnungEin offener gefahrenabwehrrechtlicher Begriff für Verstöße gegen ungeschriebene Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden Vorstellungen als Voraussetzung eines geordneten Zusammenlebens gelten soll. Genau darin liegt seine politische Sprengkraft: Was als unerlässlich und ordentlich gilt, ist gesellschaftlich wandelbar. Eine solche Formel kann abweichendes oder unbequemes Verhalten in eine staatlich durchsetzbare Ordnungskategorie verschieben.
- Störung der öffentlichen SicherheitEine zentrale gefahrenabwehrrechtliche Formel für die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, individueller Rechte und bestimmter staatlicher Güter. Das klingt nach einem einheitlichen öffentlichen Interesse, bündelt aber sehr unterschiedliche Konflikte. Wer als Störung dieser „Sicherheit“ eingeordnet wird, steht sprachlich bereits auf der Seite des Problems. Die konkrete Auseinandersetzung verschwindet hinter einer großen Ordnungskategorie.