Alle Begriffe
- IntensivtäterEin behördliches Etikett für Personen, die nach jeweiligen polizeilichen Programmen wegen wiederholter oder besonders gewichtiger Straftaten besonders bearbeitet werden. Die konkreten Kriterien sind nicht überall gleich. Das Wort bündelt Fälle, Prognosen und Priorisierung zu einer Personenbezeichnung. Wer als „Intensivtäter“ geführt wird, erscheint nicht mehr nur wegen einzelner Taten relevant, sondern als dauerhaftes polizeiliches Problem.
- Keine besonderen VorkommnisseEine routinierte Abschlussformel für einen Verlauf ohne aus Sicht der meldenden Behörde berichtenswerte Ereignisse. Was als „besonders“ zählt, bestimmt dieselbe Institution, die den Einsatz beschreibt. Kontrollen, Wartezeiten, Fesselungen oder andere Routineeingriffe können damit aus der Bilanz verschwinden. Die Aussage bedeutet nicht, dass nichts geschah, sondern dass das Geschehene innerhalb der polizeilichen Normalität blieb.
- Kollabierte plötzlichEine typische Presseformel für einen körperlichen Zusammenbruch während oder nach einem Polizeieinsatz. Grammatisch passiert er dem Menschen scheinbar aus sich selbst heraus: Er „kollabierte plötzlich“. Das kann vollständig korrekt sein, sagt aber nichts über die Ursache. Gerade nach Zwang, Fixierung oder Reizstoffeinsatz darf die neutrale Beschreibung des Ergebnisses nicht unbemerkt zur Erklärung dafür werden, warum jemand zusammenbrach.
- Konkrete GefahrEine Lage, in der im Einzelfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für ein geschütztes Gut droht. Die Formel klingt objektiv, enthält aber Bewertungen über Wahrscheinlichkeit, Zeitpunkt und Gewicht. An ihr hängen oft weitreichende Eingriffe. Was in der Akte „konkret“ heißt, kann für Betroffene dennoch auf unsicheren Annahmen über eine mögliche Zukunft beruhen.
- KontaktpersonEine Person, die wegen ihrer Verbindung zu einem polizeilich relevanten Menschen oder Vorgang erfasst wird. Der harmlose Begriff klingt nach Adressbuch, kann aber Überwachung und Datenverarbeitung ohne eigenen Tatverdacht bedeuten. Soziale Nähe wird zur Ermittlungsressource. Wer jemanden kennt, kann dadurch selbst in den Blick einer Institution geraten, ohne etwas getan zu haben.
- KontaktverbotEine Anordnung, bestimmte Personen nicht zu treffen oder zu kontaktieren. Der Begriff ist klar, seine Reichweite kann es weniger sein: Private, familiäre, berufliche oder politische Beziehungen werden zum Gegenstand staatlicher Steuerung. Je nach Rechtsgrundlage kann das Schutz bedeuten oder präventive Kontrolle. Für Betroffene entscheidet der konkrete Zuschnitt darüber, ob aus einer Kontaktgrenze soziale Isolation wird.
- KräfteansatzDie Zahl und Zusammensetzung der eingesetzten Polizeikräfte als planerische Größe. Der Begriff behandelt Personal wie eine dosierbare Ressource und sagt wenig darüber, wie massive Präsenz auf andere wirkt. Viele Uniformierte, Fahrzeuge und Waffen können Sicherheit signalisieren, aber ebenso einschüchtern oder Konflikte verschärfen. Die Einsatzplanung sieht eine Menge; der öffentliche Raum erlebt Macht.
- Kriminalitätsbelasteter OrtEin amtlicher Ausdruck für Orte, denen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse eine besondere Kriminalitätsbelastung zugeschrieben wird. „Belastet“ lässt Kriminalität wie eine Eigenschaft des Raums erscheinen und macht verstärkte Kontrollen plausibel. Dabei kann ein Kreislauf entstehen: Wo häufiger kontrolliert wird, wird auch mehr registriert. Die Kategorie beschreibt deshalb nicht nur einen Ort, sondern beeinflusst zugleich, wie er polizeilich behandelt wird.